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Im Kataster können Schiffe eingetragen werden. Dies geschieht über eine Registrierungsnummer, auch als Brandzeichen bekannt. Das Brandzeichen verknüpft das Schiff mit einer bestimmten Person. Eine Eintragung ins Kataster ist freiwillig und nicht gesetzlich vorgeschrieben. Mit einer solchen Eintragung lässt sich eine Finanzierung für die Yacht beantragen, wodurch beschränkte dingliche Rechte am Schiff begründet werden können – etwa eine Schiffshypothek.
Darüber hinaus ist es möglich, Miteigentum verbindlich festzuhalten. Dank des vom Kataster angebrachten Brandzeichens kann die Polizei ein gestohlenes Schiff im Diebstahlfall leichter identifizieren, und der rechtmäßige Eigentümer lässt sich schnell ermitteln.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Seeschiffsregistrierung zu beantragen – eine Art Reisepass für das Schiff. Mit einem Seebrief lassen sich Schwierigkeiten im Ausland von vornherein vermeiden.
Bei einer Binnenschifffahrtsregistrierung erhalten Sie vom Kataster eine Eigentumsurkunde.
Da wir als Yachtmakler Zugang zum Kataster haben, können wir Informationen über das Schiff Ihrer Wahl einholen – etwa ob beschränkte Rechte darauf lasten und wer der rechtmäßige Eigentümer ist.
Möchten Sie Ihr Schiff eintragen lassen, können Sie die Unterstützung von Sleeuwijk Yachting in Anspruch nehmen. Für eine erfolgreiche Eintragung ins Kataster durchlaufen wir gemeinsam das erforderliche Verfahren, das schließlich zur Anbringung des Brandzeichens führt. Neben der Begleitung des gesamten Eintragungsprozesses übernehmen wir bei Sleeuwijk Yachting auch folgende katasterbezogene Aufgaben:
– Die Löschung im Register
– Die Erklärung über die Nichteintragung, bei einem etwaigen Verkauf oder einer Übertragung an einen ausländischen Käufer
Bei weiteren Fragen zur Katastereintragung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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